Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung für die Zeit, in der Ihnen kein Lieferant zugeordnet werden kann. In der Ersatzversorgung befinden Sie sich in den ersten 3 Monaten, nachdem Sie Ihrem bisherigen Versorger gekündigt haben, z.B. wegen einer Preiserhöhung durch das Sonderkündigungsrecht oder weil Sie noch auf der Suche nach einem neuen Versorger sind, aber noch keinen neuen Strom-/ Gastarif abgeschlossen haben. Nach 3 Monaten in der Ersatzversorgung wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung.