Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskund:innen in einem bestimmten Gebiet (in einem Netz der allgemeinen Versorgung) mit Strom und/oder Gas beliefert. Als Grundversorger im jeweiligen Grundversorgungsgebiet stellt das Energieversorgungsunternehmen sicher, dass jeder mit Energie versorgt wird, wenn kein anderer Strom-/Gasvertrag abgeschlossen wurde.