Was ist die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage dient der Finanzierung und Förderung erneuerbarer Energien. Sie wird seit dem Jahr 2000 erhoben und auf den Arbeitspreis aufgeschlagen, damit auch die Verbraucher*innen die Kosten der Energiewende mittragen. Diese sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Wann wird die EEG-Umlage abgeschafft?
Zuletzt lag die EEG-Umlage im Jahr 2022 bei 3,723 ct/kWh (netto). Diese wird nun ab dem 01.07.2022 nicht mehr erhoben, wodurch der Arbeitspreis effektiv sinkt.
Warum entfällt die EEG-Umlage?
Durch die im März 2022 beschlossene Reform der EEG-Umlage werden die Kosten neu verteilt. Somit müssen Verbraucher*innen diese Kosten ab dem 01.07.2022 nicht mehr tragen.
Variante 1: Auftragsunterzeichnung vor dem 16.05.2022
Für alle Verträge mit Vertragsabschluss vor dem 16.05.2022 ist die EEG-Umlage noch enthalten. Ab dem 01.07.2022 erhalten Sie die zu viel gezahlten Beträge über die Jahresendabrechnung zurückerstattet. Ihr monatlicher Abschlag ändert sich also zunächst nicht.
Variante 2: Auftragsunterzeichnung ab dem 16.05.2022
Für alle Verträge mit einem Vertragsabschluss ab dem 16.05.2022 ist der Wegfall der EEG-Umlage bereits berücksichtigt. Sollten Sie bereits vor dem 01.07.2022 in die Belieferung gehen, wird Ihnen diese Position aufgrund gesetzlicher Vorgaben trotzdem in der Rechnung ausgewiesen.
Besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Aufgrund der Preissenkung im Rahmen der Abschaffung der EEG-Umlage besteht kein Sonderkündigungsrecht.