Was ist die Gaspreisbremse und wie funktioniert sie?
Das Gesetz zur Einführung einer Gaspreisbremse für leistungsgebundenen Gas- und Wärmevertrieb (Gaspreisbremsengesetz „GasPBG“) wurde von Bundesrat und Bundestag beschlossen und tritt am 01.03.2023 in Kraft. Es sieht vor, dass für Haushalte und Kleingewerbe mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1.500.000 kWh für eine bestimmte Grundlast (80 Prozent des bisherigen Verbrauchs) ein maximaler Bruttoarbeitspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde inklusive Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Umsatzsteuer gilt. Grundlage für die Ermittlung Ihres Anteils ist die Verbrauchsprognose, die wir von Ihrem Netzbetreiber erhalten. Für den über 80 Prozent hinausgehenden Verbrauch wird der Arbeitspreis aus Ihrem aktuellen Tarif berechnet.
Wie lange gilt die Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse gilt ab 01.03.2023 und wurde zunächst für das gesamte Jahr 2023 beschlossen, also auch rückwirkend für Januar und Februar. Eine Verlängerung bis zum 30. April 2024 ist gesetzlich möglich.
Was muss ich tun, um die Gaspreisbremse zu bekommen?
Sie müssen nichts tun oder beantragen, die Entlastung wird von uns automatisch berechnet und in den monatlichen Abschlägen sowie in Ihrer Rechnung berücksichtigt.
Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
Haushalte und Unternehmen, die weniger als 1.500.000 kWh pro Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Gasverbrauchs zum Festpreis von maximal 12 Cent/kWh brutto.
Bei den meisten Haushalten und vielen Gewerbebetrieben wird die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers als bisheriger Verbrauch für die Berechnung der Entlastung herangezogen. Diese wird uns vom jeweiligen Netzbetreiber übermittelt und basiert auf den Vorjahresverbräuchen.